News vom 13.05.2014

 

Der Bundesgerichtshof hat in zwei parallelen Verfahren am 13. Mai 2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen unzulässig sind:

 

BGH, Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12

BGH, Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 170/13

 

Verbraucher können daher verlangen, dass ihre Darlehen neu abgerechnet werden bzw. die gezahlte Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherdarlehen zurückgezahlt wird. Wie eine Rücker-

stattung aussehen muss und für welche Verträge dies rückwirkend gilt, ist noch offen. Die Begründung des Bundesgerichtshofs muss diesbezüglich noch abgewartet werden.

 

In zahlreichen Verfahren haben Verbraucher seit Jahren ihre Bearbeitungsgebühren zurück-gefordert und von Oberlandesgerichten Recht bekommen.

 

Dass Darlehensnehmer durch Bearbeitungsgebühren in unzulässiger Weise benachteiligt werden und dies grundsätzlich alle Darlehensformen und auch gewerbliche Darlehen betrifft, wurde in dem Artikel von Achim Tiffe zu Bearbeitungsgebühren bei Darlehen schon im Jahr 2012 aus-

führlich dargestellt.

 

Achim Tiffe: Die Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Darlehen, in: Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR) 2012, S. 127-133

 

Der Artikel wurde bereits von folgenden Gerichten zitiert:

- AG Mönchengladbach, Urteil vom 13.11.2013 - 36 C 549/13

- AG Hamburg, Urteil vom 18.07.2013 - 19 C 33/13